Beschränkte Garantie
Dauer der
HP Produkt
beschränkten Garantie
Software
90 Tage
Druckkopfpatronen
90 Tage
Drucker
1 Jahr
A. Erweiterung der beschränkten Gewährleistung
1.
Hewlett-Packard (HP) übernimmt gegenüber dem
Endbenutzer die Garantie dafür, daß HP Produkte für den
obengenannten Gültigkeitszeitraum ab Kaufdatum frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Endbenutzer
muß den Nachweis über das Kaufdatum erbringen.
2. Bei Softwareprodukten gilt die beschränkte Garantie durch HP
nur für eine Nichtausführung der Programmieranweisungen.
HP übernimmt keine Gewährleistung dafür, daß der Betrieb
eines Produkts ohne Unterbrechungen und Fehler verläuft.
3. Die beschränkte Garantie von HP gilt nur für Defekte, die bei
normalem Betrieb des Produkts entstehen. Unter folgenden
Bedingungen gilt sie nicht:
a. Ungenügende Wartung oder unsachgemäße Änderung;
b. Einsatz von Software, Schnittstellen, Druckmedien oder
Zubehör, die nicht von HP geliefert oder unterstützt
werden, oder
c. Geräteeinsatz, der nicht durch die Produktspezifikationen
abgedeckt ist.
4. Für HP Drucker gilt, daß die Verwendung von
Druckkopfpatronen anderer Hersteller als HP oder von
aufgefüllten Druckkopfpatronen die Garantieansprüche des
Kunden sowie eventuelle HP Kundenbetreuungsverträge mit
dem Kunden nicht außer Kraft setzt. Sollte es jedoch zu
Fehlfunktionen oder Beschädigungen des Druckers
aufgrund der Verwendung von Druckkopfpatronen von
Drittanbietern oder von aufgefüllten Druckkopfpatronen
kommen, berechnet HP bei der Reparatur des Druckers zur
Behebung dieser Fehlfunktion bzw. dieses Schadens die
normalen Gebühren für Arbeitszeit und Materialaufwand.
5. Wenn HP innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Garantie
über einen Defekt bei einem Softwareprodukt, bei Medien
oder Druckkopfpatronen unterrichtet wird und die HP
Garantie für diesen gilt, ersetzt HP das fehlerhafte Produkt.
Wenn HP innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Garantie
über einen Defekt bei einem Hardwareprodukt unterrichtet
wird und die HP Garantie für diesen gilt, repariert oder ersetzt
HP das fehlerhafte Produkt nach eigenem Ermessen.
6. Kann HP ein fehlerhaftes Produkt, für das die HP Garantie gilt,
nicht reparieren oder ersetzen, erstattet HP innerhalb eines
angemessenen Zeitraums nach der Benachrichtigung über den
entsprechenden Defekt den Kaufpreis für das Produkt zurück.
7. HP ist erst zur Reparatur oder zum Ersetzen eines Produkts
bzw. zur Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet, wenn
der Kunde das defekte Produkt an HP zurückgibt.
8. Ersatzprodukte können neu oder fast neu sein, solange ihre
Funktionalität mindestens der des zu ersetzenden Produkts
entspricht.
9. Die beschränkte Garantie durch HP gilt in allen Staaten, in
denen das durch diese Garantie abgedeckte Produkt durch HP
vertrieben wird. Ausnahme sind folgende Staaten und
Regionen: Nahost, Afrika, Argentinien, Brasilien, Mexiko,
Venezuela sowie die Übersee-Départements Frankreichs. Für
diese Gebiete gilt, daß die Garantie nur in dem Land gültig ist, in
dem das Produkt erworben wurde. Verträge über zusätzliche
Garantieleistungen, wie Service vor Ort, können gegebenenfalls
bei einem autorisierten HP Dienstleistungszentrum, wo das
Produkt durch HP vertrieben wird, oder bei einer autorisierten
Importfirma abgeschlossen werden.
B. Beschränkungen der Gewährleistung
1.
SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN ÖRTLICHEN
RECHTSBESTIMMUNGEN ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT HP ODER
EINER SEINER LIEFERANTEN BEZÜGLICH DER HP
PRODUKTE KEINERLEI ZUSÄTZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN
ODER AKTZEPTIERT ANDERE BEDINGUNGEN, OB
AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT, UND SCHLIESST
AUSDRÜCKLICH DIE GEWÄHRLEISTUNG BZW. DIE
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN DAFÜR, DASS DIE
WAREN VON DURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT UND FÜR
DEN NORMALEN GEBRAUCH GEEIGNET SIND, EINE
BESTIMMTE QUALITÄT HABEN UND FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, AUS.
C. Haftungsbeschränkungen
1.
Soweit im Rahmen der geltenden örtlichen
Rechtsbestimmungen zulässig, sind die hier genannten
Rechtsmittel die einzigen und ausschließlichen dem Kunden
zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
2. SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN ÖRTLICHEN
RECHTSBESTIMMUNGEN ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME
DER HIER AUSDRÜCKLICH GENANNTEN
VERPFLICHTUNGEN SIND WEDER HP NOCH EINER SEINER
LIEFERANTEN FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE, KONKRETE,
BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR,
OB BASIEREND AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN
HANDLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE UND
UNGEACHTET DER VORHERIGEN BENACHRICHTIGUNG
ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS.
D. Jeweilige Rechtssprechung
1.
Durch diese Garantieerklärung werden dem Kunden bestimmte
Rechtsansprüche zugesichert. Darüber hinaus hat der Kunde
möglicherweise weitere Rechtsansprüche. Diese unterscheiden
sich in den verschiedenen Staaten der USA, in den Provinzen in
Kanada sowie in verschiedenen Staaten der Welt.
2. Wo diese Garantieerklärung nicht mit den örtlichen
Rechtsvorschriften übereinstimmt, kann sie als den geltenden
Vorschriften gemäß geändert betrachtet werden. Daher sind
bestimmte hier genannte Garantieausschlüsse und
-beschränkungen unter Umständen für den Kunden ohne
Belang. So gelten in einigen Staaten der USA sowie in einigen
Staaten außerhalb der USA (einschließlich einiger kanadischer
Provinzen) folgende Bestimmungen seitens der Regierung:
a. Ausschluß der Tatsache, daß die hier genannten
Garantieausschlüsse und -beschränkungen die gesetzlichen
Rechte eines Kunden beschränken (Beispiel: Großbritannien).
b. Einschränkung der Möglichkeiten für Hersteller, solche
Garantieausschlüsse und -beschränkungen durchzusetzen.
c. Gewährung zusätzlicher Garantieansprüche für den Kunden,
Festschreibung des Gültigkeitszeitraums für konkludente
Gewährleistungen, die der Hersteller nicht ausschließen darf
oder Nichtzulassung von Beschränkungen bezüglich des
Gültigkeitszeitraums für konkludente Gewährleistungen.
3. FÜR KONSUMTRANSAKTIONEN IN AUSTRALIEN UND
NEUSEELAND GILT: DIE BEDINGUNGEN DIESER
GARANTIEERKLÄRUNG SCHLIESSEN DIE FÜR DEN VERTRIEB
VON HP PRODUKTEN AN SOLCHE KUNDEN GELTENDEN
GESETZLICHEN RECHTE WEDER AUS NOCH STELLEN SIE
EINE BESCHRÄNKUNG ODER ÄNDERUNG DIESER DAR UND
SIND DARÜBER HINAUS ALS ERGÄNZUNG ZU DIESEN ZU
BETRACHTEN, AUSSER SOWEIT IM RAHMEN DER
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ZULÄSSIG.